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Schlüssel zum erfolgreichen Markteintritt in Argentinien

Erfahren Sie, welche Faktoren für einen erfolgreichen Markteintritt in Argentinien entscheidend sind. Wir bieten einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen und Themen, die deutsche Unternehmen bei ihren Geschäftsaktivitäten im Land berücksichtigen sollten.

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Unsplash / @sasun1990

Die Beiträge dieser Rubrik wurden von den German Desk-zertifizierten Kanzleien der AHK Argentinien erstellt. Sie vermitteln praxisnahe Einblicke in zentrale Themen rund um den Markteintritt und die Geschäftstätigkeit in Argentinien und bieten deutschen Unternehmen eine fundierte Orientierung für ihre strategischen Entscheidungen im lokalen Markt.

Die Schlüssel zum erfolgreichen Markteintritt in Argentinien

3° Kapitel: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in Argentinien

Der Schutz des geistigen Eigentums beruht in Argentinien auf Art. 17 der Staatsverfassung, welcher vorsieht, dass „jeder Autor oder Erfinder ausschließlicher Eigentümer seines Werks, seiner Erfindung oder Entdeckung für die Frist ist, die ihm das Gesetz gewährt“. Außerdem ist Argentinien Signatarstaat der wichtigsten internationalen Abkommen über geistiges Eigentum, einschließlich der Pariser Verbandsübereinkunft, der Berner Übereinkunft und des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen – Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights). 

 

Patente 

Die Patente werden in Argentinien durch das Patentgesetz und dessen Durchführungsverordnung geregelt. 

 

  • Was sind die Anforderungen der Patentierbarkeit in Argentinien? 
    Um ein Patent zu erhalten ist es erforderlich, dass die Erfindung alle Patentierbarkeitsanforderungen erfüllt: Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit, patentierbarer Gegenstand, Rechtmäßigkeit, klare und genügende Beschreibung sowie deutliche, knapp gefasste und von der Beschreibung gestützte Ansprüche. Es sind im Wesentlichen dieselben Patentierbarkeitsanforderungen, die in den meisten Staaten weltweit Anwendung finden.
  • Wie wird die Neuheitsanforderung ausgelegt? 
    Um der Voraussetzung der Neuheit gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass die Erfindung zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vom Stand der Technik erfasst wird, auch wenn bestimmte Ausnahmen bestehen. Zum einen ist die Neuheit der Erfindung nicht von ihrer Aufdeckung beeinträchtigt, wenn die Aufdeckung bei einer lokalen oder internationalen Ausstellung innerhalb eines Jahres vor dem Tage der Anmeldung stattfindet. Zum anderen und, da Argentinien Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft ist, darf sich der Antragsteller eines Patents im Ausland auf den Prioritätsanspruch berufen. Folglich verfügt der Antragsteller ab der ersten Eingabe im Ausland über ein Jahr, um seinen Antrag in Argentinien vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass Argentinien noch nicht den PCT- Vertrag (Patent Cooperation Treaty) unterzeichnet hat, weshalb die Antragsteller nicht die von diesem Abkommen gewährleisteten Vorteile genießen.
  • Wie wird die Anforderung der erfinderischen Tätigkeit ausgelegt? 
    Zur Erfüllung der Anforderung der erfinderischen Tätigkeit ist es erforderlich, dass die Erfindung für eine im jeweiligen Fachgebiet normal versierte Person vom Stand der Technik nicht offensichtlich ableitbar ist. Das heißt, ein Patent kann nicht aufgrund einer bloßen technischen Errungenschaft, die sich aus den bis dahin bekannten Erkenntnissen eindeutig ergibt,  erteilt werden.
  • Was kann patentiert werden? 
    Patente können für jedwede Erfindung im Rahmen irgendeines Gebiets der Technik eingeholt werden – sei es ein Erzeugnis oder ein Verfahren. Trotzdem sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass die bloßen Entdeckungen, wissenschaftlichen Theorien oder mathematischen Methoden; die literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werke; die Pläne, Regeln oder Methoden für die Ausübung wissenschaftlicher Tätigkeiten, für Spiele oder für wirtschaftliche oder geschäftliche Tätigkeiten; die Rechnerprogramme; die chirurgischen, therapeutischen oder diagnostischen auf den menschlichen Körper und auf Tiere anwendbaren Behandlungsmethoden; jegliche Art von Lebewesen und in der Natur vorbestehenden Substanzen nicht als Erfindungen betrachtet werden. Auch schließt das Gesetz die Patentierbarkeit der gesamten in der Natur existierenden biologischen und genetischen Materie sowie die in der pflanzlichen, tierischen und menschlichen Fortpflanzung impliziten biologischen Prozesse aus.
  • Wie sieht das Patenterteilungsverfahren aus? 
    Die Patentanträge werden beim INPI vorgelegt und dürfen auf den Namen einer natürlichen oder juristischen Person lauten. Die ausländischen Antragsteller müssen einen Sondersitz in Argentinien festlegen. Im Allgemeinen werden die Anträge innerhalb von 18 Monaten ab Vorlage veröffentlicht, und ab diesem Zeitpunkt ist jeglicher Dritte befugt, Einspruch einzulegen. Sodann unterzieht ein Prüfer den Antrag einer gründlichen Prüfung, um festzustellen, ob alle Anforderungen zur Patentierbarkeit erfüllt sind. Nach Erteilung des Patents muss der Inhaber die jährlichen Gebühren zahlen, um die Gültigkeit desselben aufrecht zu erhalten.
  • Was für Rechte verleihen Patente? 
    Patente werden für eine Dauer von 20 Jahren ab dem Eingangstag des Antrags erteilt. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, zu verhindern, dass Dritte ohne seine Genehmigung das vom Patent geschützte Erzeugnis oder Verfahren herstellen, benutzen, zum Verkauf anbieten, verkaufen oder importieren. Für den Fall einer Patentverletzung ist der Inhaber des Patents zur Beantragung vorbeugender Maßnahmen (wofür er zahlreichen zusätzlichen Bedingungen Rechnung tragen muss) bzw. zur Erhebung einer zivil- oder strafrechtlichen Unterlassungsklage und gegebenenfalls auf Schadenersatzklage berechtigt.  

Gebrauchsmuster 
Das Patentgesetz bietet auch die Möglichkeit der Eintragung von Gebrauchsmustern für jegliche neue erhaltene oder eingeführte Anordnung oder Form von bekannten Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Gerätschaften, Vorrichtungen oder Gegenständen, die für die Ausführung einer praktischen Arbeit geeignet sind, soweit sie einen besseren Einsatz für die ihnen bestimmte Aufgabe bieten. Dafür ist es erforderlich, dass sie neu und gewerblich anwendbar sind. Ihre Dauer beträgt 10 Jahre ab dem Eingangstag des Antrags, und im Allgemeinen räumen sie ihrem Inhaber dieselben Rechte wie ein Patent ein. 

 

Marken 
Marken und Handelsnamen werden durch das Markengesetz und dessen Durchführungsverordnung geregelt. 

  • Welche Zeichen können als Marken eingetragen werden? 
    Als Marke kann jedes unterscheidungskräftige Zeichen, einschließlich Worte, Zeichnungen, Farbenkombinationen, Werbesätze usw. eingetragen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Eigentum einer Marke und das Vorzugsrecht zur Benutzung grundsätzlich durch deren Eintragung beim INPI und nicht durch deren Benutzung im Handel erworben werden.
  • Wie sieht das Markenverfahren aus? 
    Die Markenanträge werden beim INPI vorgelegt und dürfen auf den Namen einer natürlichen oder juristischen Person lauten. Die ausländischen Antragsteller müssen einen Sondersitz in Argentinien festlegen. Nach dem Antrag führt das INPI eine formelle Überprüfung der Marke durch und veröffentlicht den Antrag, und binnen des nachfolgenden Monats ist jeder Dritte berechtigt, Widerspruch zu erheben (z. B. weil sie mit einer zuvor eingetragenen Marke oder einem solchen Zeichen verwechselbar ist). Das Amt selbst führt dann eine materiellrechtliche Prüfung durch und informiert den Anmelder über alle Widersprüche und Einwände. Der Antragsteller der Marke verfügt sodann über drei Monate, um alle Widersprüche und Einwände zu beantworten. Gegen die Entscheidung des INPI kann beim Bundesberufungsgericht Berufung eingelegt werden.
  • Was für Rechte verleihen Marken? 
    Die Marken werden für eine Dauer von zehn Jahren gewährt und dürfen jeweils für ebensolche Fristen zeitlich uneingeschränkt verlängert werden, soweit sie für den Verkauf eines Erzeugnisses, die Erbringung einer Dienstleistung oder als Handelsname bis zu 5 Jahre vor Ablauf benutzt wurden. Der Inhaber der Marke hat ein Anrecht auf Ausschließlichkeit der Benutzung dieses Zeichens. Für den Fall einer Markenverletzung ist der Inhaber der Marke zur Beantragung vorbeugender Maßnahmen (wofür er zahlreichen zusätzlichen Bedingungen nachkommen muss) bzw. zur Erhebung einer zivil- oder strafrechtlichen Unterlassungsklage und gegebenenfalls auf Schadenersatzklage berechtigt. 

 

Geschmacksmuster 

 Die Geschmacksmuster werden durch das Geschmacksmustergesetz geregelt. 

  • Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden?
    Die Geschmacksmuster sind dazu bestimmt, die Form oder die Erscheinungsform eines industriellen Erzeugnisses, die diesem einen zierenden Charakter verleihen, zu schützen.
  • Wie sieht das Geschmacksmusterverfahren aus? 
    Um diesen Schutz gewährt zu bekommen, ist es erforderlich, beim INPI einen entsprechenden Antrag vorzulegen. Das Muster muss eine Neuheit darstellen und eine andersartige Gestaltung sowie eine eigene Prägung aufweisen. Das INPI nimmt nicht eine gründliche Untersuchung vor, sondern es beschränkt sich auf eine formelle Überprüfung.
  • Was für Rechte verleihen Geschmacksmuster? 
    Die Geschmacksmuster werden für einen Zeitraum von 5 Jahren gewährt und sind für zwei Fristen von jeweils weiteren 5 Jahren erneuerbar.  Im Falle einer Verletzung kann der Inhaber eine zivil- oder strafrechtliche Unterlassungsklage und gegebenenfalls auf Schadenersatzklage erheben. 

 

Urheberrecht 
Die Fragen bezüglich des Urheberrechts werden insbesondere durch das Urheberrechtsgesetz geklärt. 

 

  • Was kann urheberrechtlich geschützt werden? 
    Das Urheberrechtsgesetz schützt alle wissenschaftlichen, literarischen und künstlerischen Werke. Diese breite Definition umfasst Schriften, Quell- und Objektprogramme für Rechner, Datensammlungen oder anderes Material; Dramen, musikalische Kompositionen, Architekturwerke, Modelle, Kunstwerke oder wissenschaftliche Werke für Handel, Industrie, Fotografie usw. Um schutzwürdig zu sein muss die Möglichkeit bestehen, das Werk zu vervielfältigen, und sowohl die Rechtslehre als auch die Rechtsprechung unterstreichen, dass der Schutz nicht von der Qualität der Vervielfältigung abhängt, obwohl von einem Mindestmaß an Originalität auszugehen ist.
  • Wie lange gilt das Urheberrecht? 
    Grundsätzlich währt der Schutz einen Zeitraum von 70 Jahren ab dem 1. Januar des auf das Ableben des Autors folgenden Jahres.
  • Müssen Werke registriert werden? 
    Gemäß den Bestimmungen der Berner Übereinkunft entsteht das Urheberrecht mit der Schaffung des Werks. Trotzdem fordert das argentinische Gesetz die Eintragung der veröffentlichten Werke als eine Vorbedingung für die Durchsetzung des Urheberrechts. Für die unveröffentlichten Werke ist die Eintragung nicht zwingend, doch in der Praxis ist sie gebräuchlich, denn daraus erwächst die Vermutung zugunsten des Urhebers in Bezug auf die Existenz des Werks zum Zeitpunkt der Hinterlegung desselben. Bezüglich der ausländischen Werke hat die Rechtsprechung aufgrund der Bestimmungen der Berner Übereinkunft und des TRIPS-Abkommens erkannt, dass dieser Schutz gewährt wird, ohne dass dafür irgendeine Formalität erforderlich wäre. 

 

INFORMATIONEN ZUR KANZLEI: