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Investitionsgarantien des Bundes gegen politische Risiken

22.06.2022

Möglichkeiten zur Absicherung von Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen

Deutsche Unternehmen investieren jedes Jahr in erheblichem Umfang in die Märkte der Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländer. Dabei sind die Motive für eine Vor-Ort-Präsenz vielfältig: Kundennähe, gute Absatzperspektiven, attraktive Standortbedingungen oder der direkte Zugang zu Rohstoffquellen, um nur einige zu nennen. Den wirtschaftlichen Chancen von Direktinvestitionen im Ausland stehen in vielen Regionen der Welt jedoch politische Unsicherheiten gegenüber. Diese reichen von Krieg, Revolution und Aufruhr über Risiken von Enteignung bzw. enteignungsgleichen Maßnahmen bis hin zu Konvertierungs- und Transferbeschränkungen beim Zahlungsverkehr. Hier setzen die Investitionsgarantien des Bundes an, die seit 1959 deutschen Unternehmen zur Verfügung stehen. Das Ziel: Die Unternehmen vor dem unkalkulierbaren Eintritt eines politischen Krisenfalls zu schützen.

Die Garantien wirken dabei in mehrfacher Hinsicht: Einerseits bietet die Bundesregierung deutschen Unternehmen politischen Geleitschutz bei Eingriffen in ihre Auslandsprojekte. So profitieren die Garantienehmer bei Schwierigkeiten mit hoheitlichen Stellen im Ausland unmittelbar von den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland weltweit. Die gezielte Unterstützung auf diplomatischer Ebene sichert häufig den Fortbestand der Projekte. So hat der Bund eine hohe Erfolgsquote bei der Abwendung von politischen Schadensfällen. In den letzten Jahren belief sich das Gesamtvolumen der "geretteten" Projekte auf über 1,5 Milliarden Euro. Damit stabilisieren die Investitionsgarantien die Auslandsprojekte deutscher Unternehmen und unterstützen dabei, die Vorhaben auch unter schwierigen Rahmenbedingungen fortführen zu können. Und sollte die Verwirklichung eines politischen Risikos doch zum Scheitern des Projektes führen, gleicht der Bund erlittene Vermögensverluste aus.

Investitionsgarantien in Süd- und Mittelamerika

Die Investitionsgarantien des Bundes werden von deutschen Unternehmen auch intensiv bei Auslandsinvestitionen in Süd- und Mittelamerika genutzt. Mit den meisten Staaten in der Region hat die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFVs) abgeschlossen, die grundsätzlich die rechtliche Basis für die Übernahme von Investitionsgarantien bilden. Eine Deckungsübernahme kann regelmäßig jedoch auch für Länder wie Brasilien erfolgen, mit denen aktuell kein wirksamer IFV besteht. In diesen Fällen werden die Garantien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung des Anlagelandes vergeben, sofern diese einen hinreichenden Schutz für Investitionen bietet.

Der Garantiebestand per 31.12.2021 betrug für Süd- und Mittelamerika 3 Milliarden Euro, wobei der Schwerpunkt auf Mexiko, Argentinien und Brasilien lag. Diese drei Länder machten rund 93 % des Gesamtbestandes aus. Wichtige Branchen sind dabei die Bauindustrie (39%), der Handel (15%) und die Kraftfahrzeugindustrie (11%).

Fokus: Argentinien

Das Interesse deutscher Unternehmen an Investitionsgarantien für Projekte in Argentinien ist groß. Der Garantiebestand per 31.12.2021 betrug rund 1,2 Milliarden Euro und es lagen offene Anträge in Höhe von über 300 Millionen Euro vor. Der Bund konnte aufgrund eines nicht beigelegten Schadensfalls seit 2001 keine neuen Garantien für Investitionen in Argentinien übernehmen. Nach einer abschließenden Lösung dieses Schadensfalls im Jahr 2021 ist der Bund jedoch wieder bereit, Garantien für deutsche Investitionsvorhaben in Argentinien auszulegen. Die ersten Garantien wurden bereits Ende 2021 übernommen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter:

https://www.investitionsgarantien.de