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Das Lieferkettengesetz im Deutsch-Argentinischen Wirtschaftsverkehr

22.06.2022

Onlineseminar mit Stephan Ebner von der Kanzlei Dres. Schacht & Kollegen und Dorothea Garff von Beccar Varela y Asociados.

Organisiert von der AHK Argentinien und mit Unterstützung des Generalkonsulats und TradeCenters der Argentinischen Republik in Frankfurt fand am 10. Mai ein virtuelles Treffen zum neuen deutschen Lieferkettengesetz und seine Auswirkungen auf das Geschäft zwischen deutschen und argentinischen Unternehmen statt. Veranstaltungen wie diese sind wichtig in einer Zeit extremer globaler Komplexität, in der Argentinien als möglicher Lieferant von Energie sowie von Rohstoffen und Nahrungsmitteln gilt, um die durch die aktuelle geopolitische Lage verursachten Engpässe zu lindern.

Das Webinar wurde von Generalkonsulin Miriam Chaves mit einem kurzen Vortrag eingeleitet, welche die Wichtigkeit der bilateralen Wirtschaftsbeziehung zwischen Argentinien und Deutschland betonte. Das Lieferkettengesetz versucht die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu kontrollieren bzw. einen Anreiz zur Einhaltung dieser Rechte zu bieten, indem es bei Verstößen zivilrechtliche Geldbußen verhängt. Stephan Ebner betonte auch, dass “es nicht um eine Umsetzung deutscher Sozialstandards in anderen Staaten“ geht. Da noch keine globale Kontrollinstanz gegründet wurde, wird diese Aufgabe nun privaten Unternehmen auferlegt.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Dennoch lassen sich bereits jetzt starke Änderungen der internationalen Standards beobachten. Die erhöhte Relevanz von Menschenrechts- und Umweltfragen führt dazu, dass sich Unternehmen bereits jetzt um die Umsetzung dieser Standards bemühen. Dies lässt sich auch keineswegs nur bei internationalen Großkonzernen mit Compliance-Abteilung beobachten, sondern auch bei Familienunternehmen, die ihre Arbeitsprozesse und Lieferketten anpassen. Auch wenn das Gesetz in erster Linie für Unternehmen mit Hauptsitz, Hauptverwaltung, Verwaltungssitz oder eingetragenem Sitz in Deutschland gilt, so betrifft es indirekt auch alle Unternehmen, die in Zukunft mit Deutschland Handel treiben wollen, da die deutschen Unternehmen ihre ganze Lieferkette überblicken und kontrollieren müssen. Der Kernpunkt des Gesetzes ist, dass es die gesamte Lieferkette abdeckt, und diese umfasst viele Bereiche, angefangen vom Produktionsprozess bis hin zur Auslieferung des Produkts an den Endkunden.

Eine weitere Herausforderung für die deutsch-argentinischen Geschäftsbeziehungen ist die kulturelle Verschiedenheit der beiden Länder: Während in Deutschland alles meist schriftlich und formell abläuft, wird in Lateinamerika eher informeller und mündlich korrespondiert, so Dorothea Garff. Dies könnte in Zukunft im schlimmsten Fall zur Einstellung der Geschäftsbeziehungen führen, da das Haftungsrisiko für das deutsche Unternehmen zu hoch ist.

Zum Abschluss des Webinars sprach Mariana Regueira, Leiterin des Compliance-Kompetenzzentrums der AHK Argentinien ein Schlusswort, in dem sie betonte, dass dieses Gesetz richtungsweisend ist und es in Zukunft für Unternehmen immer relevanter wird, sich mit Themen der Nachhaltigkeit, der Einhaltung von Menschenrechten sowie der Erfüllung von Umweltstandards auseinanderzusetzen.

Sie können das vollständige Video der Veranstaltung online ansehen: (teilw. auf Deutsch und Spanisch, ohne Simultanübersetzung):

La ley de cadena de suministro en las relaciones comerciales argentino-alemanas // Lieferkettengesetz im deutsch-argentinischen Wirtschaftsverkehr - Zoom

Kontakt: Julieta Barra | jbarra(at)ahkargentina.com.ar