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Außenhandel

Argentinien krempelt das Import- und Devisenkontrollsystem um

21.12.2022

Mitte Oktober 2022 führte Argentinien mit der Verordnung Nr. 5271/22 der Steuerbehörde AFIP und des Handelssekretariats, sowie der Verordnungen „A“ 7622 und 7629 der Zentralbank BCRA, ein neues System für die Regulierung des Außenhandels, insbesondere der Importkontrollen, und des Zugangs zum Devisenmarkt ein. Das Sistema de Importaciones de la República Argentina, kurz „SIRA", hebt das bisher gültige Integrierte Einfuhrüberwachungssystem ("SIMI") auf. Die neuen Regelungen umfassen auch die Einfuhr und Bezahlung von Dienstleistungen aus dem Ausland (SIRASE).

In der Folge dieser massiven Umstrukturierung des Systems traten eine Reihe von Verunsicherungen bei den Importeuren auf und es ist zu beobachten, dass viele Funktionen erst nach und nach eingerichtet werden. Es wird eine Weile dauern, bis sich das neue System etabliert hat und richtig arbeitet. Es treten auch immer wieder Fälle auf, in denen sich Verordnungen widersprechen und es wird nachgebessert.

Die größten Auswirkungen sind momentan bei der Dauer der Genehmigung von Importlizenzen zu beobachten sowie in der Vergabe von Zahlungszielen für die eingeführten Waren.

Aufgrund der vielen rasch aufeinander folgenden Änderungen innerhalb der letzten zwei Jahre, wurde insbesondere in den vergangenen Monaten, sowohl bei den Banken als auch bei den anderen, am Importprozess beteiligten Institutionen neues Personal eingestellt werden, um die zunehmende Bürokratie zu bewältigen. Auf der anderen Seite sind aber die notwendigen Schulungskapazitäten nicht vorhanden, um das neue Personal korrekt auszubilden. Dies führt zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge und zur vermehrten Ablehnung von Zahlungsvorgängen, da sich vor allem die Banken vor Fehlentscheidungen schützen wollen. Auch blieb ein Großteil der SIRA-Anträge im neuen System bisher schlicht unbearbeitet und die Mehrheit der beantragten Importlizenzen warten noch auf eine Genehmigung.

In der neuen Regelung ist vorgesehen, dass bis auf einige spezielle Ausnahmen, zu denen u.a. Produkte der Pharmaindustrie und Medizintechnik, Kohlenwasserstoffe, Investitionsgüter und Materialien für öffentliche Infrastrukturprojekte gehören, im System von den beteiligten Institutionen Zahlungsziele ab Ankunft der Waren vorgegeben werden, die sich nach der Größe der Importunternehmen richten soll, und 60, 90 oder bis zu 180 Tagen umfassen. In der Praxis ist aber zu beobachten, dass i.d.R. 180 Tage selten unterschritten werden.

Für Zahlungen per Vorkasse erhält jedes Unternehmen eine Freigrenze von 50.000 USD pro Kalenderjahr, die eingesetzt werden können, wenn der Import genehmigt wurde und die entsprechende Option bei der Beantragung angegeben wurde. Für Waren, die unter die oben genannten Ausnahmeregelungen fallen, können weiterhin schneller Zahlungen geleistet werden, jedoch kommt es auch hier in der Praxis oft zu Unstimmigkeiten und Verzögerungen. Insgesamt wurden seit der Einführung des neuen Systems in der Praxis kaum Vorschusszahlungen genehmigt, selbst dann nicht, wenn Unternehmen bereits in ihrem Besitz befindliche Devisen für die Bezahlung nutzen wollten. Erst in diesen Tagen sind erste Anzeichen zu beobachten, dass das System zu funktionieren beginnt.

Insgesamt ist die größte Sorge der Unternehmen die fehlende Transparenz und Widersprüchlichkeit des Systems und die Tatsache, dass es keine direkten Ansprechpartner in den Institutionen gibt. Beschwerden können lediglich über eine entsprechende digitale Funktion eingereicht werden und bleiben in der Regel unbeantwortet. Fragen zu abgelehnten Importlizenzen, bei Verzögerungen und auch zur Berechnung der Quoten, die den Unternehmen für die Durchführung von Auslandszahlungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stehen, können nicht geklärt werden.

Wie auch in den vergangenen Jahren werden die Unternehmen aktuell aufgefordert, Prognosen für die geplanten Ein- und Ausfuhren für das Jahr 2023 vorzulegen. Es ist noch unklar, ob dies für alle Importeure obligatorisch ist. Bisher erfolgte dies auf freiwilliger Basis, jedoch konnten teilweise nach der Vorlage Verbesserungen bei der Genehmigung von Einfuhrlizenzen beobachtet werden.

Haben Sie Fragen zu den aktuellen Veränderungen im Import- und Devisenkontrollsystem? Zögern Sie nicht uns direkt anzusprechen.

Kontakt:

Christina Keim

ckeim(at)ahkargentina.com.ar